Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Pferde gestützte Pädagogik
§ 1 Präambel
Das allgemeine Ziel meiner pferdegestützten Angebote ist es, die Konzentration, Grob- und Feinmotorik, sozial- emotionale Kompetenzen und Basics am Pferd zu erlernen.
Hierbei steht nicht das Reiten im Vordergrund, sondern die Freude am Umgang mit den Tieren und die Förderung der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen.
Inhalte meiner pferdegestützten Angebote sind, das begleitete sitzen auf dem Pferd, im Zuge von Wahrnehmungsübungen. Das Pferd vom Boden ausführen. Mit ihm zusammen einen Spaziergang, Parcours oder Stationen bestreiten.
Alle Übungen basieren auf der Freiwilligkeit der Teilnehmer*innen.
§ 2 Gegenstand/Vertragsbestandteile
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung der im Auftrag beschriebenen Leistungen (im Folgenden: Angebot) durch den Auftragnehmer*innen (im Folgenden: "mir" bzw. "ich").
Die Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen mir und der Auftraggeberin bzw. den Teilnehmer*innen. Jede*r Teilnehmer*in unterwirft sich durch die Teilnahme den Weisungen und Anordnungen der Fachkraft für pferdegestützte Pädagogik bzw. meinen Mitarbeiter*innen sowie der Hausordnung des Veranstaltungsortes. Den Anweisungen der Fachkraft für pferdegestützte Pädagogik bzw. meiner Mitarbeiter*innen ist jederzeit Folge zu leisten.
Die sich aus den Vereinbarungen ergebenden Rechte und Pflichten stehen in folgender Rangfolge:
- Der Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung,
- diese Teilnahmebedingungen,
- ggf. gesonderte schriftliche Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen,
- gesetzliche Vorschriften.
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch jeweils nachrangige Bestimmungen ausgefüllt.
§ 3 Ort und Zeit / Teilnahmebedingungen
Der jeweilige Leistungsort und die Leistungszeit ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung. Ich bin hinsichtlich der Wahl des Leistungsortes und der zeitlichen Einteilung während der Leistungsdurchführung frei.
- Die Veranstaltungen finden in der Regel auf einer privaten Anlage im Freien statt.
- Die pferdegestützten Angebote finden bei jedem Wetter statt.
- Für mitgebrachte und / oder verloren gegangene Gegenstände der Teilnehmer*innen haftet die Fachkraft für pferdegestützte Pädagogik nicht.
- Die Teilnehmer*innen bringen zu den Angeboten einen passenden Reithelm und geeignete Schuhe (Reitstiefel / Reitschuhe / Gummistiefel / geschlossene Schuhe mit Absätzen) mit. Das Tragen von Reithelmen (auf dem Pferd) und geeigneten Schuhen ist Pflicht. Des Weiteren empfehle ich das Tragen von bequemer, dem Wetter angebrachter Freizeitbekleidung.
- Teilnehmer*innen bis zu einem maximalen Gewicht von 60 kg können auf meinen Pferden sitzen / reiten. Teilnehmende mit einem höheren Gewicht sind in unseren Angeboten willkommen und nehmen an den Übungen mit den Pferden vom Boden aus teil.
- Das Betreten des Pferdebereichs (Stall, Paddock, Weiden, Trail, etc.) ist nur in Begleitung der Fachkraft für pferdegestützte Pädagogik oder einer von ihr beauftragten Person gestattet.
§ 4 Anmeldung/Vertragsschluss
Ihre Anmeldung erfolgt persönlich, per Post oder E-Mail. Die
Anmeldung ist rechtsverbindlich. Der Vertrag kommt durch Ausfüllen eines
Anmeldeformulars durch Sie (Angebot) und Kursbestätigung in Textform durch mich
(Annahme) zustande.
Mit der Anmeldung erkennen Sie meine Teilnahmebedingungen an.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von mir eine Anmeldebestätigung und weitere
Informationen zur Veranstaltung.
§ 5 Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten sind eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag ohne Abzüge fällig. Über das Entgelt wird eine Rechnung ausgestellt und schriftlich oder persönlich übermittelt. Ich bin berechtigt, jederzeit angemessen Vorschüsse zu verlangen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Auftraggeber*innen haben meine Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er werden mir insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen (bspw. individuelles Verhalten einzelner Teilnehmer, Gruppenverhalten, Verhaltensauffälligkeiten, Handicaps etc.).
§ 7 Rücktritt und Nichtteilnahme
Stornierungserklärungen bedürfen der Schriftform.
Stornierungen sind bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei
Stornierung bis eine Woche vor Kursbeginn fallen 50 % der Kosten an. Bei
späterer Stornierung oder Nichterscheinen der Kursteilnehmer*innen, bleiben die
Zahlungsverpflichtungen bestehen; eine Rückvergütung geleisteter Zahlungen
erfolgt dann nicht.
Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt davon
unberührt.
§ 8 Terminabsagen
Ich behalte mir die Änderung oder Absage von Kursen und Angeboten für den Fall des Ausfalls der Fachkraft für pferdgestützte Pädagogik, bei sehr schlechtem Wetter oder bei Eintritt höherer Gewalt vor. Bei Terminabsagen, die ich zu vertreten haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ersatztermin. Sollte das nicht möglich sein, erstatte ich die Gebühr. Weitere vereinbarte Termine bleiben davon unberührt - finden also wie vereinbart statt. Weitere Ansprüche an mich bestehen nicht. Bei sehr schlechtem Wetter kann das Angebot auch kurzfristig verlegt werden, der geplante Tagesinhalt angepasst werden oder der Angebotsort verlegt werden.
Bis zu zwei Wochen vor Beginn des Angebots behalte ich mir auch die Absage wegen zu geringer bzw. zu hoher Teilnehmerzahl vor. Die jeweilige Teilnehmerzahl wird gesondert mitgeteilt, beträgt in der Regel jedoch zwischen vier bis sechs Personen. Zusätzliche Aufsichtspersonen sind ggf. auf Kosten des Auftraggebers hinzuzuziehen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, hafte ich bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz hafte ich - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist meine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellte*n, Arbeitnehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen.
§ 10 Ausschlusskriterien
Wenn ein Teilnehmer*innen den Anweisungen der Kursleiter*in oder meiner Mitarbeiter*in in Bezug auf mögliche Gefahren nicht Folge leistet, bin ich berechtigt, den Teilnehmer*innen vom Angebot / Kurs auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, unser Sitz.
Mündliche Nebenabreden haben die Vertragsparteien nicht getroffen. Änderungen
und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abbedingung der Schriftform.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die
Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine
solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten
gerecht wird.
